Die
offizielle Entscheidung der europäischen Justiz- und Innenminister steht zwar
noch aus, aber die Zollbeamten an der Fähre nach Romanshorn gehen davon aus,
dass sie ab dem 12. Dezember keine Personen mehr kontrollieren müssen. Die
Warenkontrollen von und nach der Schweiz bleiben davon unberührt.
Noch
ist es nicht soweit. Kontrollen an den deutsch-schweizerischen Grenzübergängen
- ob in Konstanz-Kreuzlingen oder an der Fähre in Friedrichshafen - werde es
selbstverständlich weiterhin geben, ist aus der Presseabteilung des
Hauptzollamtes in Ulm zu hören. Allein die Personenkontrollen werden
voraussichtlich ab dem 12. Dezember wegfallen. Dennoch wollen die Zollbeamten im
Rahmen der Warenkontrollen auch nach diesem Stichtag Personalausweise
beziehungsweise Pässe sehen, sofern sie "entsprechende
Feststellungen" machen.
Für
die Zollbeamten werde sich nicht viel ändern, so die Zoll-Pressestelle. Sie
werden die Reisenden weiterhin nach zu verzollenden Waren fragen und überprüfen.
Wer in die Schweiz reist oder aus der Schweiz kommt, braucht seinen Ausweis aber
nicht mehr unaufgefordert vorzeigen. Das gilt genauso drüben in der Schweiz.
Im
Übrigen gehörten die Personenkontrollen nicht genuin in die Zuständigkeit der
Zollbehörden, sondern seien Sache der Bundespolizei. Diese habe die Aufgabe an
der Fähre und am Flughafen Friedrichshafen an den Zoll delegiert. In Konstanz
ist das anders. Dort kontrollieren Zoll und Bundespolizei im Personalverbund an
der Grenze zur Schweiz. Auf Schweizer Seite gibt es für die Waren- und
Personenkontrollen traditionell nur eine Behörde: die Grenzwacht.
Personenkontrollen
möglich
Auch
die Schweiz wird voraussichtlich zeitgleich die systematischen Grenzkontrollen
abschaffen. Das Ganze geht zurück auf das so genannte Schengen-Abkommen. Am 15.
Juni 1985 unterzeichneten Vertreter der fünf EG-Mitgliedstaaten Deutschland,
Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen
Dreiländereck bei Schengen (Luxemburg) dieses Papier, das weitgehende
Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Staaten garantiert, die dem
Abkommen beigetreten sind. Mittlerweile sind es 30 Länder.
Die
Schweiz ratifizierte das Abkommen im Oktober 2004. Bei der Volksabstimmung am 5.
Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum
Abkommen. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg
(70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie
durch die Kantone Appenzell Innerrhoden (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz
(beide 38,08 Prozent).
Die
Schweiz wird auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion
sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter bewacht sein
werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind
auch weiterhin Personenkontrollen möglich beziehungsweise üblich, womit sich
beim Grenzübertritt praktisch nicht viel ändert. Entgegen den ursprünglichen
Plänen wird Liechtenstein nicht gleichzeitig mit der Schweiz dem Schengenraum
beitreten.
(Schwäbische Zeitung
v. 18.11.08)