Bald muss keiner mehr den Pass zücken

Die offizielle Entscheidung der europäischen Justiz- und Innenminister steht zwar noch aus, aber die Zollbeamten an der Fähre nach Romanshorn gehen davon aus, dass sie ab dem 12. Dezember keine Personen mehr kontrollieren müssen. Die Warenkontrollen von und nach der Schweiz bleiben davon unberührt.

Noch ist es nicht soweit. Kontrollen an den deutsch-schweizerischen Grenzübergängen - ob in Konstanz-Kreuzlingen oder an der Fähre in Friedrichshafen - werde es selbstverständlich weiterhin geben, ist aus der Presseabteilung des Hauptzollamtes in Ulm zu hören. Allein die Personenkontrollen werden voraussichtlich ab dem 12. Dezember wegfallen. Dennoch wollen die Zollbeamten im Rahmen der Warenkontrollen auch nach diesem Stichtag Personalausweise beziehungsweise Pässe sehen, sofern sie "entsprechende Feststellungen" machen.

Für die Zollbeamten werde sich nicht viel ändern, so die Zoll-Pressestelle. Sie werden die Reisenden weiterhin nach zu verzollenden Waren fragen und überprüfen. Wer in die Schweiz reist oder aus der Schweiz kommt, braucht seinen Ausweis aber nicht mehr unaufgefordert vorzeigen. Das gilt genauso drüben in der Schweiz.

Im Übrigen gehörten die Personenkontrollen nicht genuin in die Zuständigkeit der Zollbehörden, sondern seien Sache der Bundespolizei. Diese habe die Aufgabe an der Fähre und am Flughafen Friedrichshafen an den Zoll delegiert. In Konstanz ist das anders. Dort kontrollieren Zoll und Bundespolizei im Personalverbund an der Grenze zur Schweiz. Auf Schweizer Seite gibt es für die Waren- und Personenkontrollen traditionell nur eine Behörde: die Grenzwacht.

Personenkontrollen möglich

Auch die Schweiz wird voraussichtlich zeitgleich die systematischen Grenzkontrollen abschaffen. Das Ganze geht zurück auf das so genannte Schengen-Abkommen. Am 15. Juni 1985 unterzeichneten Vertreter der fünf EG-Mitgliedstaaten Deutschland, Frankreich, Belgien, Niederlande und Luxemburg im deutsch-französisch-luxemburgischen Dreiländereck bei Schengen (Luxemburg) dieses Papier, das weitgehende Reisefreiheit und Aufenthaltserlaubnis in allen Staaten garantiert, die dem Abkommen beigetreten sind. Mittlerweile sind es 30 Länder.

Die Schweiz ratifizierte das Abkommen im Oktober 2004. Bei der Volksabstimmung am 5. Juni 2005 stimmten 54,6 Prozent der Schweizer Bevölkerung für den Beitritt zum Abkommen. Am meisten Unterstützung fand die Vorlage in den Kantonen Neuenburg (70,94 Prozent) und Waadt (67,55 Prozent). Am wenigsten unterstützt wurde sie durch die Kantone Appenzell Innerrhoden (31,49 Prozent), Tessin und Schwyz (beide 38,08 Prozent).

Die Schweiz wird auch nach Umsetzung nicht mit der EU zusammen in einer Zollunion sein. Das hat zur Folge, dass nach wie vor die großen Zollämter bewacht sein werden, um den Warenfluss zu kontrollieren. Im Rahmen dieser Zollkontrollen sind auch weiterhin Personenkontrollen möglich beziehungsweise üblich, womit sich beim Grenzübertritt praktisch nicht viel ändert. Entgegen den ursprünglichen Plänen wird Liechtenstein nicht gleichzeitig mit der Schweiz dem Schengenraum beitreten.

(Schwäbische Zeitung v. 18.11.08)

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