Den finanziellen Ausfall auf dem Untersee
bekommen die Schiffsbetriebe vom Land Baden-Württemberg ersetzt. „Die
Landesregierung bezahlt den Schiffsbetrieben auf dem Überlinger See einen
Ausgleich. Die Schweiz und Österreich tun dies nicht“, erklärt Silke
Rockenstein, Pressesprecherin der Bodensee-Schiffsbetriebe (BSB) „Da der
Obersee internationales Gewässer ist, wird es dort mit einer einheitlichen
Regelung schwierig.“
Schon lange gibt es die Forderung nach einer
einheitlichen Tarifregelung für die Tourismusregion Bodensee. Die Kommission
Verkehr der Internationale-Bodensee-Konferenz (IBK) hat sich deshalb bereits
mehrfach mit diesem Thema befasst. „Wir sind dran, doch es lässt sich nicht
so leicht lösen“, sagt Klaus-Dieter Schnell, Geschäftsführer der IBK. „Es
ist ein Problem nationaler Regelungen. Wir können diese nicht einfach
brechen.“ Die deutschen Schiffsbetriebe erkennen deutsches Recht an, die
Schweizerischen ihr nationales Recht.
So sei es in der Schweiz üblich, dass
schwerstbehinderte Menschen einen Fahrschein lösen. In diesem sei die
Begleitperson dann enthalten. Schwierig werde es dann, wenn ein behinderter
Mensch aus der Schweiz beispielsweise in Friedrichshafen ein deutsches Schiff
besteige. Da der Schweizer keinen Schwerbehindertenausweis habe, bekomme er
keine Vergünstigungen. Und auf Vorarlberger Seite gebe es beispielsweise überhaupt
keine Vergünstigungen, berichtet Schnell.
Lösungsansatz könnte seiner Meinung nach
eine gegenseitige Anerkennung der Dokumente sein. Das müsse aber mit den
Verantwortlichen der Schiffsunternehmen geregelt werden. Ein weiteres Problem
sei die Frage des Ausgleichs. Während deutsche Schifffahrtsunternehmen, wie die
BSB für jeden behinderten Menschen, den sie vergünstigt befördern, einen
Ausgleich erhalten, werde das in der Schweiz wieder anders geregelt.
Für wie viele behinderte Menschen das Land
Baden-Württemberg einen Ausgleich bezahlt, lässt sich nicht ermitteln. Die
Schifffahrtsbetriebe bekommen einen Prozentsatz bezahlt und erheben keine
Statistik. Der globale Erstattungssatz für das Jahr 2010 beispielsweise beträgt
2,45 Prozent, teilt das Regierungspräsidium Freiburg mit. „Wie viel die
Bodensee-Schifffahrtsbetriebe pro beförderte Person und deren Begleitperson
bekommt, kann von uns nicht ermittelt werden“, so ein Sprecher des
Regierungspräsidiums. Denn für seine Behörde seien allein die vom
Wirtschaftsprüfer testierten und im Antrag angegebenen Fahrgeldeinnahmen
erheblich – und diese unterliegen dem Betriebsgeheimnis.
Verschiedene Politiker drängen nun auf eine
Vereinheitlichung der Tarife. „Diese können nur mittels einer freiwilligen Übereinkunft
der Verkehrsunternehmer zu gegenseitigen Freifahrtberechtigungen erreicht
werden“, teilt Staatssekretär Dieter Hillebrand mit. Einen Termin, um mit
allen Beteiligten über eine Lösung zu sprechen, hat die scheidende
Landesregierung dazu in den vergangenen Jahren nicht gefunden. „Das wird wohl
die neue Regierung machen“, teilt das baden-württembergische Umwelt- und
Verkehrsministerium auf Nachfrage der LZ mit
(Sandra
Pohl/Schwäbische
Zeitung v. 05.05.11)