Kein
Scherz: Denkmalschutz blockiert Bodan-Areal
Werft kann
derzeit nicht abgerissen werden – Ein Gespräch soll Mitte August stattfinden
Die Spatzen pfeifen es in der Seegemeinde seit
Wochen von den Dächern, auf die Tagesordnungen der öffentlichen Sitzungen von
Gemeinderat oder Technischem Ausschuss hatte es der Aspekt jedoch lange nicht
geschafft. Anfang Juli war das Thema dann doch plötzlich öffentlich: Der
Technische Ausschuss stimmte einem Abbruchantrag der DaS Immobilien zu, den
diese gestellt hatte, um – natürlich schnellstmöglich – die
denkmalrechtliche Situation auf dem Bodan-Gelände zu klären (die Schwäbische
Zeitung berichtete).
Daraus wird nun erst mal nichts, denn aufgrund der Entscheidung des Regierungspräsidiums hat das Baurechtamt in Oberdorf den Abbruch verwehrt. „Derzeit können die Werftgebäude und alles, was damit verbunden ist, nicht abgerissen werden“, bestätigt Dr. Oliver Knörr, Pressesprecher des Regierungspräsidiums, auf Nachfrage der SZ – und fügt hinzu: „Wir erfüllen mit dieser Entscheidung nur unsere Pflicht – die Denkmalpflege hat zu entscheiden, ob etwas geschützt werden muss oder nicht. Man kann nicht einfach gleich alles abreißen, nur um neuen Gebäuden Platz zu machen.“ Mit anderen Worten: Sind die Gebäude erst mal dem Erdboden gleichgemacht, lassen sich Fehlentscheidungen nicht mehr revidieren.
Situation verzögert sich
Damit wird sich nun folglich das
Abbruchverfahren erst mal zeitlich strecken – für Mitte August ist als Nächstes
ein Gespräch mit Gemeinde, Landratsamt, Investor und Vertretern der
verschiedenen Abteilungen des Regierungspräsidiums Tübingen geplant. „Das
ist der Beginn eines Austauschprozesses, um zu schauen, ob es noch eine andere
Variante gibt. Denn auch wir wollen eine möglichst gute Lösung für alle
Beteiligten“, macht Pressesprecher Oliver Knörr zum Schluss deutlich.
(Britta Baier/Schwäbische Zeitung v. 02.08.11)