Nur Glaselemente sollten
die Besucher der "Welle" von See und Grünanlagen trennen. Nun heißt
es, Sehbehinderte könnten den Glasbau übersehen.
Genehmigung auf dem Spiel
Denn die Mühlen des Behördenapparats gerieten in Bewegung, als es um die
Betriebsgenehmigung ging. Die ernst gemeinte Kernfrage: Ist die „Welle“ für
Sehbehinderte („Personenschutz“) oder Tiere („Vogelschutz“) eine Gefahr?
Zunächst hegte die Bezirkshauptmannschaft Bregenz – zuständig für den
Vogelschutz ab 1,40 Meter Gebäudehöhe – Zweifel, ob Vögel die transparente
Welle im Tiefflug übersehen (und kollidieren) könnten. Müßig zu erwähnen,
dass aufgeklebte, schwarze Vogelumrisse auf Glasflächen bei Architekten keine
Begeisterung auslösen. Hafen- Chef Jakob Netzer bestätigt den VN, dass es
lange Verhandlungen gegeben hat. Bezirkshauptmann Elmar Zech sagt: „Es konnte
das klare Ergebnis einvernehmlich erzielt werden, dass derzeit keine Maßnahmen
für den Vogelschutz zu treffen sind. Zwischen 1,40 bis 4 Meter bleiben die
Glasscheiben ohne Beklebung.“ Freilich ist auch das nicht endgültig. „Es
wurde ein Beobachtungszeitraum von einem Jahr vereinbart“, sagt Netzer.
Gefahr für Passanten
Wie aber sieht es mit dem Personenschutz – also der Glashöhe bis 1,40 Meter
– aus? Stadtbaumeister Dr. Bernhard Fink war zum Thema „Welle“ für die VN
gestern nicht zu
(Vorarlberg
Online v. 29.04.10)