Passkontrollen am Hafen bald passé? 

Noch werden alle Passagiere, die mit der Fähre von Romanshorn kommen, am Friedrichshafener Fährhafen vom deutschen Zoll kontrolliert. Wenn die Schweiz in diesem Jahr dem Schengener Abkommen beitritt, kontrollieren die Zöllner nur noch den Warenverkehr. Personen, die nichts zu verzollen haben, dürfen die Grenze ohne Kontrolle passieren.

Eine Fähre von Romanshorn kommt gerade am Hafen in Friedrichshafen an. Jetzt beginnt für Zöllner Walter Bernward und seine Kollegin Nicole Mengering die Arbeit: Sie prüfen im Auftrag der deutschen Bundespolizei die Pässe aller Passagiere, denn hier am Hafen ist EU-Außengrenze. Ein Schweizer Ehepaar hat die Personalausweise vergessen, einzig mit dem Führerschein können sie aufwarten. 

Für Zollbeamten Bernward aber kein Problem: Sie bekommen ein Ersatzpapier ausgestellt. Als nächstes werden die Autos und Lastwagen, die von der Fähre kommen, kontrolliert. Auch die Fahrer müssen sich ausweisen. Falls sie Waren im Fahrzeug haben, müssen sie dem deutschen Zoll einen so genannten "grünen Laufzettel" vorzeigen. Das grüne Blatt zeigt den Zöllnern, dass die Ware beim Zollamt registriert ist und alle Papiere korrekt ausgefüllt sind. Mit dieser Art von Kontrollen am Hafen könnte es jedoch bald vorbei sein. Zwar wird heute noch jeder, der mit der Fähre aus der Schweiz kommt oder in die Schweiz will, vom deutschen Zoll systematisch kontrolliert. Doch die Schweiz stimmte im Juni 2005 dem Beitritt zum Schengener Abkommen zu. Damit werden Personenkontrollen an den Außengrenzen der Schengenstaaten überflüssig. 

Noch steckt die Schweiz in der Schengenprüfung. "Wir erwarten noch vor Jahresende eine Entscheidung des EU-Rates, ob die Schweiz Schengen-tauglich ist", sagt Adrian Sollberger, Informationschef des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) der Schweiz. Von diesem Moment an würden Ausweiskontrollen am Friedrichshafener Fährehafen endgültig der Vergangenheit angehören. Dann müsste das Schweizer Ehepaar auch keine Pässe mehr vorzeigen - sie könnten einfach ein- und ausreisen.

Das trifft aber nicht für den Warenverkehr zu. Hier werden auch weiterhin Zollkontrollen stattfinden, denn die Schweiz ist nicht in der europäischen Zollunion und wird dieser auch so schnell nicht beitreten.

LKW-Fahrer Harald Neumann hat heute 22 Tonnen Druckmaschinen geladen und will diese nach Arbon in der Schweiz ausführen. Dazu muss er bei Zollbetriebsinspektor Dieter Schulz, der sich um die Einfuhr und Abfertigung von Waren kümmert, die erforderlichen Zolldokumente ausfüllen. 

"Wir kümmern uns hier um die Abfertigung der Waren, die ein- und ausgeführt werden", sagt Herbert Kasper, Stellvertretender Leiter des Zolls in Friedrichshafen. Außerdem kontrollieren die Beamten natürlich auch, ob ab und an schwarze Schafe versuchen, Ware nach Deutschland zu schmuggeln und sie nicht verzollen. Denen würden saftige Strafen drohen.

Damit bleibt den Beamten am Häfler Fährhafen einzig ihre Zollaufgabe. Personen werden mit dem Schweizer Beitritt zum Schengener Abkommen nur noch kontrolliert, wenn sie Waren ein- oder ausführen wollen. "So können wir uns mehr auf unser Kerngeschäft, die Zollkontrollen, konzentrieren", freut sich Zöllner Bernward.

Doch das bedeutet nicht, dass es künftig überhaupt keine Ausweiskontrollen im deutsch-schweizerischen Grenzgebiet mehr geben wird.

Kai Welzel, Leiter der Bundespolizeiinspektion Konstanz erklärt: "Wir werden Personen trotzdem punktuell in einem 30 Kilometer langen Streifen zwischen Grenze und Hinterland auf deutschem Bundesgebiet kontrollieren." Verwaiste Grenzen wird es also nicht geben, aber zumindest werden die lästigen Personenkontrollen weniger werden.

Schengen

Deutschland, Frankreich, Belgien, Luxemburg und die Niederlande unterzeichneten am 14. Juni 1985 das Abkommen in Schengen, einem Ort in Luxemburg an der Grenze zu Deutschland und Frankreich. In dem Abkommen, das 1999 im Schengener Durchführungsübereinkommen festgeschrieben wurde, geht es um den schrittweisen Abbau der Personenkontrollen an den Binnengrenzen der Beitrittsländer. Mit der Abschaffung der Binnengrenzkontrollen sollte die Freiheit der Bürger ausgebaut und die Sicherheit innerhalb des Schengen-Raums verbessert werden. 

Die Vorschriften für die Einreise und der kurzfristige Aufenthalt von Ausländern sollte vereinheitlicht werden. Ferner ging es auch um Asylfragen, Maßnahmen gegen den grenzüberschreitenden Drogenhandel und die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit. Vom 1.Mai 1999 an wurde die gesamte Europäische Union mit einbezogen: Seither sind 25 Länder die so genannten "Schengen-Staaten". Die Schweiz, die nicht zur EU gehört, stimmte im Juni 2005 einem Beitritt zum Schengener Abkommen zu. Jetzt prüft der EU-Rat, ob der Beitritt genehmigt wird. Eine Entscheidung soll noch in diesem Jahr fallen.

(Sabine Koch/Südkurier v. 25.04.08)

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