Mehr Brückenspringer und Boote auf dem Rhein
Verboten
ist der Sprung von einer Rheinbrücke nur von der A4-Brücke, dennoch sorgen die
Jugendlichen Springer für Ärger bei der URh.
Das
Ausrufezeichen kommt in den Fahrberichten der Schiffsführer der Schweizerischen
Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) derzeit wieder häufiger vor:
«Schwerste Behinderungen im Rhein! Schon wieder Brückenspringer in
Diessenhofen! Auf unsere Hupsignale wird nicht reagiert!» – «Brückenspringer
1 Meter neben dem Schiff ins Wasser!» oder auch «Schwimmer und Gummibootfahrer
machen nicht Platz und lachen uns nur aus!!» Dass es auf dem Rhein an heißen
Wochenenden viel Publikum hat, wirkt sich auch positiv auf die Fahrgastzahlen
der URh aus (das letzte Wochenende war mit 9.860 Gästen besonders gut), aber
natürlich erschwert es auch die Aufgabe der Kapitäne. Entsprechend bekannt ist
ihre Klage. Doch in diesem Jahr ist die Situation tatsächlich anders: «Im
Gegensatz zu früher werden die Anweisungen der Schiffsführer oder der
Mannschaft öfter nicht ernst genommen», sagt Thomas Rist, Geschäftsführer
der URh. Auf die Hupsignale werde oft nicht reagiert, auch weil die Leute die
Verhaltensregeln nicht kennen: «Viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn die
Leute ihre Schiffe auf der weißen Seite der Wiffe halten würden», sagt Rist.
Hinzu kommt, dass an besonders heiklen Stellen – etwa bei der Hemishofer Brücke,
dem Schupfen, der Laag oder auch in Diessenhofen, wo das Schiff wenden muss –
den Schiffsführern kaum Platz bleibt, um Personen oder Gummibooten
auszuweichen. Und: Wie die Schaffhauser Polizei auf Anfrage erklärt, sei
allgemein eine Zunahme des Freizeitverkehrs auf dem Rhein festzustellen.
Sprung
vor das Schiff
Neu ist
auch ein weiteres Phänomen: Früher nahmen sich Jugendliche, die von einer
Rheinbrücke ins Wasser springen wollten, vor den Kursschiffen mit ihren großen
Schrauben in acht, «inzwischen wurde schon mehrfach gemeldet, dass junge Leute
gezielt vor dem Schiffs ins Wasser springen und es so ausbremsen», sagt Rist.
Eine gefährliche Sache für die Springer, schwierig für die Schiffe. Überhaupt
scheint das Brückenspringen sich heuer größerer Beliebtheit zu erfreuen als
auch schon, «bei uns gehen eindeutig mehr Meldungen über Brückenspringer ein»,
sagt Polizeisprecher Patrick Caprez. Grundsätzlich sind solche Sprünge nicht
verboten: Wo ein Gehweg oder ein Trottoir auf der Brücke vorhanden ist, ist ein
Sprung erlaubt. Anders ist die Situation bei der Flurlinger A4-Brücke: Springer
betreten dort eine Autostrasse, was Fußgängern verboten ist und mit einer
Busse von 20 Franken geahndet wird. Wichtig: Der Springende muss Rücksicht auf
Schiffe nehmen, zudem darf man die Risiken nicht unterschätzen: Wenn etwa
Gegenstände, beispielsweise ein Baum, am Grund hängenbleibt, kann es beim
Eintauchen zu erheblichen Verletzungen kommen.
Verhaltensregeln
Darauf muss man achten
Grundsätzlich
außerhalb des markierten Fahrwassers (weiße Wiffenseite) bleiben. Abstand zu
Schiffen, Wiffen und Brückenpfeilern halten. Freizeitkapitäne Sich informieren
über unbekannte Flussabschnitte, nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Schiffe
einsetzen (bis 2,5 m). Boote nie überladen, nie mehrere Schiffe zusammenbinden.
Kinder und ungeübte Schwimmer tragen immer passende Rettungswesten mit Kragen
oder einen Rettungskragen. Badende Nie überhitzt ins Wasser und auch nie in trübe
und unbekannte Gewässer springen, eine auffallende Kopfbedeckung tragen und nie
unbefugt an Schiffe heranschwimmen oder sich anhängen. Lange Strecken nie
allein schwimmen, Wasser beim Aufziehen eines Gewitters verlassen.
(Robin Blanck/Schaffhauser Nachrichten v.21.08.09)