Mehr Brückenspringer und Boote auf dem Rhein

Verboten ist der Sprung von einer Rheinbrücke nur von der A4-Brücke, dennoch sorgen die Jugendlichen Springer für Ärger bei der URh.

Das Ausrufezeichen kommt in den Fahrberichten der Schiffsführer der Schweizerischen Schifffahrtsgesellschaft Untersee und Rhein (URh) derzeit wieder häufiger vor: «Schwerste Behinderungen im Rhein! Schon wieder Brückenspringer in Diessenhofen! Auf unsere Hupsignale wird nicht reagiert!» – «Brückenspringer 1 Meter neben dem Schiff ins Wasser!» oder auch «Schwimmer und Gummibootfahrer machen nicht Platz und lachen uns nur aus!!» Dass es auf dem Rhein an heißen Wochenenden viel Publikum hat, wirkt sich auch positiv auf die Fahrgastzahlen der URh aus (das letzte Wochenende war mit 9.860 Gästen besonders gut), aber natürlich erschwert es auch die Aufgabe der Kapitäne. Entsprechend bekannt ist ihre Klage. Doch in diesem Jahr ist die Situation tatsächlich anders: «Im Gegensatz zu früher werden die Anweisungen der Schiffsführer oder der Mannschaft öfter nicht ernst genommen», sagt Thomas Rist, Geschäftsführer der URh. Auf die Hupsignale werde oft nicht reagiert, auch weil die Leute die Verhaltensregeln nicht kennen: «Viele Probleme ließen sich vermeiden, wenn die Leute ihre Schiffe auf der weißen Seite der Wiffe halten würden», sagt Rist. Hinzu kommt, dass an besonders heiklen Stellen – etwa bei der Hemishofer Brücke, dem Schupfen, der Laag oder auch in Diessenhofen, wo das Schiff wenden muss – den Schiffsführern kaum Platz bleibt, um Personen oder Gummibooten auszuweichen. Und: Wie die Schaffhauser Polizei auf Anfrage erklärt, sei allgemein eine Zunahme des Freizeitverkehrs auf dem Rhein festzustellen.

Sprung vor das Schiff

Neu ist auch ein weiteres Phänomen: Früher nahmen sich Jugendliche, die von einer Rheinbrücke ins Wasser springen wollten, vor den Kursschiffen mit ihren großen Schrauben in acht, «inzwischen wurde schon mehrfach gemeldet, dass junge Leute gezielt vor dem Schiffs ins Wasser springen und es so ausbremsen», sagt Rist. Eine gefährliche Sache für die Springer, schwierig für die Schiffe. Überhaupt scheint das Brückenspringen sich heuer größerer Beliebtheit zu erfreuen als auch schon, «bei uns gehen eindeutig mehr Meldungen über Brückenspringer ein», sagt Polizeisprecher Patrick Caprez. Grundsätzlich sind solche Sprünge nicht verboten: Wo ein Gehweg oder ein Trottoir auf der Brücke vorhanden ist, ist ein Sprung erlaubt. Anders ist die Situation bei der Flurlinger A4-Brücke: Springer betreten dort eine Autostrasse, was Fußgängern verboten ist und mit einer Busse von 20 Franken geahndet wird. Wichtig: Der Springende muss Rücksicht auf Schiffe nehmen, zudem darf man die Risiken nicht unterschätzen: Wenn etwa Gegenstände, beispielsweise ein Baum, am Grund hängenbleibt, kann es beim Eintauchen zu erheblichen Verletzungen kommen.

Verhaltensregeln Darauf muss man achten

Grundsätzlich außerhalb des markierten Fahrwassers (weiße Wiffenseite) bleiben. Abstand zu Schiffen, Wiffen und Brückenpfeilern halten. Freizeitkapitäne Sich informieren über unbekannte Flussabschnitte, nur vorschriftsgemäss gekennzeichnete Schiffe einsetzen (bis 2,5 m). Boote nie überladen, nie mehrere Schiffe zusammenbinden. Kinder und ungeübte Schwimmer tragen immer passende Rettungswesten mit Kragen oder einen Rettungskragen. Badende Nie überhitzt ins Wasser und auch nie in trübe und unbekannte Gewässer springen, eine auffallende Kopfbedeckung tragen und nie unbefugt an Schiffe heranschwimmen oder sich anhängen. Lange Strecken nie allein schwimmen, Wasser beim Aufziehen eines Gewitters verlassen.

(Robin Blanck/Schaffhauser Nachrichten v.21.08.09)

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