In
der Frage um zu hohe Geschwindigkeiten von Passagierschiffen auf dem Seerhein
will die Arbeitsgruppe Bodenseeufer Kontakt zur Schifffahrtsgesellschaft
Untersee und Rhein aufnehmen
Die Arbeitsgemeinschaft Bodenseeufer (AGBU)
freut sich über die Ankündigung der schweizerischen Schifffahrtsgesellschaft
Untersee und Rhein (URh), mit dem Fahrplan 2011 dafür sorgen zu wollen, dass
ihre Schiffsführer stromaufwärts zwischen Ermatingen und Konstanz die
vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit von zehn Stundenkilometern einhalten können.
Höhere Geschwindigkeiten werden durch die damit verbundene Wellenbildung
mitverantwortlich für die Ufererosion gemacht. Und letzterer gilt das
Hauptaugenmerk der AGBU.
In die Freude der AGBU mischt sich in einer
ersten Reaktion auf die Ankündigung der URh das Missbehagen über eine
Ausnahmegenehmigung für den Rest der laufenden Saison. So lange darf die URh
straffrei das Tempolimit überschreiten. Bisher hatten die AGBU und die URh noch
keine direkten Gespräche geführt, doch dies sei für die Zukunft geplant, sagt
Michael Dienst von der AGBU gegenüber dem SÜDKURIER. Auf jeden Fall wolle die
AGBU den Fahrplan für 2011 frühzeitig und eingehend prüfen. Die AGBU stimmt
der URh zu, die auch der privaten Freizeitschifffahrt eine Mitverantwortung für
die Ufererosion zuschreibt: „Irgendeine Schuldzuweisung nach der einen oder
anderen Richtung ist aber nach gegenwärtigem Kenntnisstand nicht möglich.“
Die seitens der AGBU von der Wasserschutz- bzw. Seepolizei eingeforderten Tempokontrollen würden bereits vorgenommen, erläutert Rolf Große von der Wasserschutzpolizei Konstanz. Allerdings könne die Wapo nur zwischen dem Konstanzer Stadtgebiet und der Bleiche kontrollieren, für die westlich davon gelegenen Gebiete seien die Schweizer Kollegen zuständig. In der Regel würde auf dem beobachteten Abschnitt das Tempolimit von Berufsschiffen eingehalten. Und da ein Verstoß erst ab 16 Stundenkilometern geahndet werden kann (was die AGBU bemängelt), habe man noch keine Anzeige erstatten müssen.
(Südkurier v.
18.08.10)