Das
Geld spielt die größte Rolle bei den Verhandlungen zwischen Lindau und
Konstanz im Hafenstreit. Grundsätzlich sei man sich zwar einig, das Eigentum an
Lindau zu geben und den Hafen über eine gemeinsame Hafengesellschaft zu
verwalten. Die Frage ist aber, was zu welchem Preis saniert und umgebaut wird.
"Die
Zeichen stehen auf Verständigung", berichtete Christoph Moench, Professor
für Verwaltungsrecht in Frankfurt, am Mittwochabend im Stadtrat. Doch er
verschwieg nicht, dass in den Details eine Menge Fallstricke versteckt sind. Als
schwierig sieht Moench vor allem die Investitionsplanung an. Während für
Lindau all das im Vordergrund steht, was den Hafen schöner macht, geht es für
Konstanz um die Einrichtungen der Schifffahrt. Keine Seite mag aber gern Geld
ausgeben für die Belange der anderen. Zugleich muss die gemeinsame
Hafengesellschaft so ausgestaltet werden, dass sie in den Genuss der für die
Instandsetzung des Hafens versprochenen Zuschüsse aus Bayern kommt, fügte
Moench hinzu: "Denn wir reden hier über sehr hohe Beträge."
Wahrscheinlich
werde man am Ende ein gegenseitiges Vetorecht in den Vertrag schreiben. Das
bedeutet, dass Arbeiten im Hafen nur von beiden Eignern der Hafengesellschaft
anteilig bezahlt werden, wenn beide zustimmen. Andernfalls müssten Lindau und
Konstanz für ihre Projekte jeweils allein aufkommen.
Die
Liste der offenen Frage sei fünf Seiten lang, berichtete Moench. Deshalb wollen
die Juristen beider Seiten möglichst schon Mitte Mai an die Arbeit gehen. Denn
das Ziel hat der Stadtrat am Mittwoch erneut bekräftigt: Im Juli muss ein
unterschriftsreifer Vertragsentwurf vorliegen, andernfalls will man den
Rechtsweg vorantreiben. Auf Verzögerungen aus Konstanz werde man sich nicht
einlassen, stimmten die Räte einhellig dem Antrag von Roland Freiberg (CSU) zu.
Zugleich bekräftigte Alexander Kiss (BL), dass der Lindauer Stadtrat im Hafen
auf jeden Fall das Sagen haben wolle, vor allem wenn es um Ausgaben gehe:
"Wir lassen uns durch eine Hafengesellschaft keine Vorschriften
machen."
(Lindauer Zeitung v. 02.05.08)