Abgasvorschriften
für Sportboote sollen überarbeitet werden
Die
Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee plant eine Revision der
Abgasvorschriften. Danach sollen Umwelt- und Gewässerschutz in der
Zulassungspraxis eine stärkere Berücksichtigung finden.
Das
Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr Baden-Württemberg in Stuttgart
teilt mit, dass die Internationale Schifffahrtskommission für den Bodensee (ISKB)
eine Revision der Abgasvorschriften in der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung plant.
Der von der ISKB im November 2010 verabschiedete Diskussionsvorschlag sieht im
Wesentlichen vor, die geplanten Abgasvorschriften der EU für Motoren von
Sportbooten (EU-Sportboot-Richtlinie – Stage II) zu übernehmen. Für
leistungsstarke Motoren ist zusätzlich die Einführung eines Grenzwerts zur
Limitierung der Massenemissionen vorgesehen. Konventionelle Zweitaktmotoren
werden weiterhin nicht zugelassen. Durch die Revision der Abgasvorschriften soll
der Umwelt- und Gewässerschutz in der Zulassungspraxis eine stärkere Berücksichtigung
finden.
Weiter
beabsichtigt die ISKB, für den Neubau von Fahrgast- und Güterschiffen sowie für
neue Behördenfahrzeuge eine Reduktion des Partikelausstoßes zu verlangen. Dies
würde den Einbau von Partikelfiltern notwendig machen. Eine allgemeine Nachrüstpflicht
für den Altbestand dieser Fahrzeuge soll nicht eingeführt werden. Jedoch soll
bei einer Neumotorisierung im Einzelfall geprüft werden, ob der Einbau von
Partikelfiltern verlangt wird.
In einem ersten Schritt soll die Revision mit
der Internationalen Gewässerschutzkommission für den Bodensee (IGKB) und
anschließend in einer öffentlichen Anhörung mit den Betroffenen diskutiert
werden. Eine abschließende Entscheidung wird nach Abschluss der öffentlichen
Anhörung und Bewertung der Ergebnisse erfolgen. Bis dahin gelten die heutigen
Bestimmungen und Ausnahmeregelungen weiter, heißt es in der Mitteilung des
Umwelt- und Verkehrsministeriums.
Das zwischen Deutschland, Österreich und der
Schweiz abgeschlossene Übereinkommen über die Schifffahrt auf dem Bodensee
sieht die Bildung einer Internationalen Schifffahrtskommission für den Bodensee
vor. Diese Kommission befasst sich unter anderem mit den Angelegenheiten, die in
den Schifffahrtsvorschriften am Bodensee einheitlich zu regeln sind und arbeitet
hierfür Vorschläge aus. Das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr
ist in der deutschen Delegation vertreten. Die Kommission fasst ihre Beschlüsse
einstimmig.
Der Bodensee war Anfang der 1990er Jahre
weltweit Vorreiter bei der Einführung von Abgasvorschriften für Schiffsmotoren
im Sportbootbereich. In der Bodensee-Schifffahrts-Ordnung wurden die 1992 in
Kraft getretenen Abgasgrenzwerte der Stufe 1 im Jahr 1996 durch die strengeren
Abgasgrenzwerte der Stufe 2 abgelöst. Da die Bodenseeschifffahrt nur ein
kleines Marktsegment umfasst, haben die Motorenhersteller jedoch nicht mit der
Entwicklung geeigneter Ottomotoren reagiert. Die gesetzlichen Vorgaben können
deshalb heute nur in Teilbereichen durch aufwändige Umrüstungen marktüblicher
Motoren eingehalten werden. Die Abgaswerte bei der absoluten Mehrzahl der auf
dem Bodensee neu zugelassenen Ottomotoren bleiben daher zulasten der Umwelt
hinter der Stufe 2 zurück, teilt das Ministerium mit. Inzwischen seien jedoch
Schiffsmotoren auf dem Markt verfügbar, deren Schadstoffbilanz mit Motoren der
Stufe 2 vergleichbar ist. Sie halten die Abgasgrenzwerte der nach den
Vorschriften des Californian Air Resources Board zugelassenen
Viertakt-Ottomotoren (CARB Super Ultra Low 4-star-Emissions) ein. Bei der
anstehenden Novellierung der Abgasvorschriften in der EU-Sportboot-Richtlinie (Stage
II) möchte sich die Europäische Union an den Grenzwerten dieser Norm
orientieren.
(Südkurier
v. 11.12.10)