Weiterhin
unklar ist, ob der Brandfall von Stein am Rhein mit den Ereignissen in Büsingen
und Schaffhausen in Zusammenhang steht. Das betroffene Dampfschiff kann nicht
mehr repariert werden.
Wie die
Schaffhauser Polizei gestern bekräftigte, geht man auch beim jüngsten
Bootsbrand, bei dem am frühen Sonntagmorgen ein Dampfschiff im Hafen von Stein
am Rhein zerstört wurde, von Brandstiftung aus. Noch nicht geklärt ist, ob ein
Zusammenhang mit den Bränden der letzten Wochen in Büsingen und jüngst auch
auf Stadtgebiet besteht. «Nicht ausgeschlossen werden kann zum jetzigen
Zeitpunkt eine Nachahmungstat», sagt Polizeisprecher Patrick Caprez. Nachdem
die Polizei die Bevölkerung dazu aufgefordert hat, Beobachtungen, die im
Zusammenhang mit dem Brand stehen könnten, zu melden, gehen laufend Hinweise
aus der Bevölkerung ein: «Diesen gehen wir jetzt minutiös nach», sagt Caprez.
In Stein am Rhein wurden Maßnahmen ergriffen: Der personelle Aufwand wird in
Zusammenarbeit mit der Steiner Stadtpolizei angepasst, sprich: Es dürfte mehr
Patrouillen geben.
Derweil
liegt das von den Flammen zerstörte Dampfschiff noch im Hafen von Stein am
Rhein. Fast wäre das Holzschiff den Flammen entgangen: Der in Stein wohnhafte
Erbauer und Besitzer hätte das Schiff gestern Montag für die Wintermonate aus
dem Wasser nehmen wollen. Jetzt wird es keine weitere Reise auf Rhein oder See
mehr geben: Die nächste Station für das Mahagoniboot ist nicht die Werft,
sondern der Schrotthändler: «Das Dampfschiff ist wirklich hoffnungslos zerstört»,
sagt der Besitzer, der das Schiff in unfertigem Zustand von einem früheren
Besitzer übernommen und in zwei Jahren fertig gebaut hat. Zwar verfügt der
Mann über eine Versicherung, «doch damit ist nicht einmal das Material
gedeckt.» Die Entsorgungskosten für das ausgebrannte Boot muss er auch aus der
eigenen Tasche aufbringen. Ob der passionierte Freizeitkapitän künftig mit
einem anderen Boot auf dem Rhein unterwegs sein wird, weiß er noch nicht: «Da
bin ich noch hin und her gerissen.»
(Robin Blanck/Schaffhauser Nachrichten v. 05.10.10)